Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 165/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zum Nichtbetreten der Wohnung und zum Fernbleiben von Familienangehörigen aufgrund einstweiliger Verfügung; Aufrechterhaltung eines angefochtenen Beschlusses mit der Maßgabe der Festsetzung eines Ordnungsgeldes anstelle eines Zwangsgeldes
- Judicialis
GewSchG § 1; ; FGG § 33; ; FGG § 33 Abs. 3; ; FGG § 64 b Abs. 4; ; ZPO § 885; ; ZPO § 890; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 891; ; ZPO § 892 a; ; FamFG § 89 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890 Abs. 2
Androhung eines Zwangsgeldes zur Anordnung eines Ordnungsgeldes nicht genügend - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2009, 715
- FamRZ 2009, 1084
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 22.11.2007 - 10 WF 287/07
Zwangsvollstreckung; Umgangsrecht: Androhung von Zwangsgeld auf Grund einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 165/08
Es ist keine Strafe oder Buße für begangene Pflichtverletzungen, sondern hat lediglich den Zweck, zukunftsbezogen den Willen des Verpflichteten zu beugen (Senat, FamRZ 2008, 1551; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2001, 36;… Johannsen/Henrich/Büte, Eherecht, 4. Aufl., § 33 FGG, Rz. 2;… Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 33, Rz. 4). - OLG Nürnberg, 28.03.2007 - 7 WF 240/07
Anordnung des persönlichen Erscheinens der Beteiligten im Verfahren hinsichtlich …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 165/08
Demgegenüber ist ein Ordnungsgeld ein Sanktionsmittel, durch das der Verstoß gegen eine gerichtliche Anordnung nachträglich geahndet wird (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 1574). - OLG Brandenburg, 28.01.1999 - 9 WF 147/98
Zwangsweise Durchsetzung einer Umgangsregelung - vollzugsfähige Verfügung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 165/08
Es ist keine Strafe oder Buße für begangene Pflichtverletzungen, sondern hat lediglich den Zweck, zukunftsbezogen den Willen des Verpflichteten zu beugen (Senat, FamRZ 2008, 1551; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2001, 36;… Johannsen/Henrich/Büte, Eherecht, 4. Aufl., § 33 FGG, Rz. 2;… Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 33, Rz. 4).
- OLG Brandenburg, 14.04.2016 - 10 WF 48/16
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes Anordnungen zur …
Daneben kommt die Anordnung eines Zwangsgeldes nach § 888 BGB , also eines Beugemittels, dessen Festsetzung ausgeschlossen ist, wenn der Zweck, den Willen des Pflichtigen zu beugen, erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann (Senat, FamRZ 2009, 1084 ), nicht in Betracht.Wegen der bereits angeführten Unterschiede zwischen Ordnungsmittel und Zwangsmittel ist die Rechtsfrage auch entscheidungserheblich (vgl. Senat, FamRZ 2009, 1084 ).